Landesregierung Baden-Württemberg ignoriert RKI-Protokolle
Nach dem Einsetzen eines Corona-Untersuchungsausschusses in Hessen beschäftigen sich auch die Parteien in Baden-Württemberg mit dem Thema Corona-Aufarbeitung. So hat der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Ruben Rupp eine Anfrage zu den Konsequenzen und gezogenen Lehren aus der Pandemiepolitik der Landesregierung eingebracht. Rupp zeigt sich über die Ergebnisse seiner Anfrage „Nachfrage zur Coronastrategie und Pandemiepolitik der Landesregierung“ (Drucksache 17/6780) besorgt:
„Die Landesregierung will und kann offensichtlich nicht eingestehen, dass viele der von ihr durchgeführten Maßnahmen freiheitseinschränkend, wohl verfassungswidrig und auch politisch motiviert waren. Die Landesregierung hätte nach eigener Auskunft selbst unter Kenntnis der Inhalte der RKI-Protokolle gleich gehandelt. Dies ist ein Schlag in das Gesicht der Bürger, die sich für die bürgerlichen Grundrechte während der Pandemie eingesetzt haben und derer, die schwere körperliche, psychische und finanzielle Schäden davongetragen haben. Auch die behauptete Präventionsabsicht der Landesregierung wird somit ad absurdum geführt, denn das RKI wusste offensichtlich von der völligen Ineffizienz einer ganzen Reihe von Maßnahmen wie bspw. der Maskenpflicht oder der Schulschließungen.“
Nicht nur in Anbetracht des kommenden Zeitalters biologischer Kriegsführung, sondern auch in Hinblick auf künftige Pandemien müsse das Land Baden-Württemberg krisenfest werden. Dies gehe jedoch nicht ohne einen klaren Überblick über die Gründe für den Abgang aus dem Pflegeberuf, den die Landesregierung offensichtlich nicht erstellt, so Rupp.
„Dass die Landesregierung auch im Jahr 2023 und bis heute ausweislich der vorliegenden Antwort KEINERLEI neue Anreize geschaffen hat, um die Zahl der Intensivpflegekräfte zu erhöhen, verdeutlicht, dass die Aussagen zur Begründung der Corona-Maßnahmen auch in dem Punkt der möglicherweise mangelnden Intensivpflegekräfte vorgeschoben waren und bei einer zukünftigen Pandemie wieder vorgeschoben werden können, weil absolut nichts aus Fehlern gelernt wurde. Bei einem solchen vorsätzlichen Handeln ist die Freiheitseinschränkung der Bürger im Falle künftiger Pandemien absolut unverzeihlich.”
Dokumente:
> Kleine Anfrage von Ruben Rupp MdL (Drucksache 17/6780 v. 04.06.2024)
> Kleine Anfrage 17/6780 - Antwort des Gesundheitsministeriums