Keine Kenntnisse seitens der Landesregierung bezüglich Asylbewerberleistungen in anderen EU-Staaten
Der migrationspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Ruben Rupp hat sich nach der Beantwortung seiner Anfrage „Asylbewerberleistungen in anderen Ländern“ (Drucksache 17/4529) erschrocken gezeigt, dass in Baden-Württemberg keinerlei vertiefte Kenntnisse seitens der Landesregierung bezüglich der Leistungen an Migranten in anderen EU-Ländern vorliegen.
„In Anbetracht einer im Ausmaß mit 2015 vergleichbaren Migrationskrise kann ich nicht nachvollziehen, wieso die Landesregierung sich nicht intensiv mit Migrationsanreizen befasst. Der erste Schritt, herauszufinden, warum Migranten so häufig gerade nach Deutschland einreisen, ist doch der Vergleich der Leistungen mit den europäischen Nachbarländern.“
Weiter kritisiert Rupp, dass die Landesregierung auf die “RICHTLINIE 2013/33/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen” Bezug nimmt, diese jedoch nicht zum Anlass nimmt, die absoluten Mindestleistungen nach dieser Richtlinie im Bundesrat anzuregen.
„Ein Schrumpfen der Wirtschaft bei gleichzeitiger kontinuierlicher Steigerung der Sozialleistungen an Migranten ist eine hochtoxische, die Gutmütigkeit der Gesellschaft geradezu missbrauchende Kombination. Ich fordere die Landesregierung auf, sich endlich mit ihren aus der Anfrage hervorgehenden offensichtlichen Wissenslücken auseinanderzusetzen und auf allen Ebenen für eine drastische Kürzung der Leistungen an Migranten einzustehen. Sonst schafft sich Deutschland endgültig ab.“