Einbürgerungspolitik ist politischer Sprengstoff in Baden-Württemberg!
Der migrationspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Ruben Rupp hat sich nach der Beantwortung seiner Anfrage „Einbürgerungen im Ostalbkreis und in Baden-Württemberg“ (Drucksache 17/4147) [Anlagen siehe unten] erschrocken gezeigt, dass von den knapp 200.000 in den Jahren von 2010 bis 2021 in Baden-Württemberg vorgenommenen Einbürgerungen über 29.000 nach Ermessen stattfanden und nach seiner Schätzung knapp 40% (geschätzt ca. 80.000) der gesamt eingebürgerten Personen muslimisch sind.
„Einbürgerungen sollten zweifelsfrei zum Wohle des Landes und kulturell ausgewogen sein. Ein deutscher Pass stellt idealerweise die Ausnahme, nach erfolgreicher Assimilation, und nicht die Regel dar. Im Falle Baden-Württembergs werden jedoch mehrheitlich Personen aus kulturfremden Räumen eingebürgert. Bei fast 30.000 Personen erfolgte dies sogar ohne die regulären Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung. Und wenn bei 56% der Eingebürgerten eine doppelte Staatsbürgerschaft vorliegt, kann das klare Bekenntnis zu Deutschland und seiner Kultur durchaus bezweifelt werden. Von den 112.000 Doppelstaatlern kommen allem Anschein nach 30.000 Menschen aus muslimischen Ländern. Hier müssen wir wirklich vorsichtig sein, welche kulturellen Differenzen die Landesregierung hier importiert.“
Weiter kritisiert Rupp den zu hohen Männeranteil gerade unter muslimischen Einbürgerungen, wo beispielsweise unter Irakern, Pakistanern, Syrern und Tunesiern eine Überrepräsentanz von 40% bis teilweise 104% vorliege. Aus Sicht Rupps spreche ein Überschuss an kulturfernen Männern für künftige Konflikte, wie es auch der Wissenschaftler und Soziologe Gunnar Heinsohn bereits in diversen Veröffentlichungen dargelegt hatte.
„Da ein Großteil der Einwanderer aus diesen Ländern jung und männlich ist und die Einbürgerungswelle gerade erst startet, sind Konflikte vorprogrammiert. Einen derartigen Überschuss an Männern fremder Kulturen verträgt keine Gesellschaft. Die Einbürgerungspolitik muss deshalb dringend grundlegend geändert werden.“
Anlagen zur Antwort auf die Kleine Anfrage: