In der Sitzung vorgetragene Ergänzung und Begründung
Antrag zur Einrichtung einer Beratungsstelle für Bürger mit Impfnebenwirkungen & Impffolgeschäden
a) Der Kreistag Ostalbkreis beauftragt den Landrat mit der Einrichtung einer zentralen Anlauf- und Beratungsstelle für Bürger mit Impfnebenwirkungen und Impffolgeschäden. Das Angebot umfasst Erfassung, Beratung, begleitende Überweisung in die ärztliche Behandlung und Dokumentation des Behandlungs-/Krankheitsverlaufs.
b) Die Beratungsstelle wird befristet auf zwei Jahre eingerichtet.
Im Falle einer Verlängerung oder Neuauflage der staatlichen Corona-Impfkampagne wird die Beratungsstelle nach Ablauf automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.
Begründung:
Impfungen unterliegen immer einer spezifischen und individuellen Risiko-Nutzen-Analyse, deren persönliche Abwägung mit wachsender empirischer Evidenz zur besseren Gesundheitsprävention beitragen kann. Aufgrund besonderer gesellschaftspolitischer Dynamik und vereinfachten bzw. verkürzten Notzulassungen der Corona-Impfstoffe ist die bisherige Infrastruktur zur Erfassung, Analyse und Behandlung von Impffolgen ungenügend.
Laut Paul-Ehrlich-Institut haben 0,02 Prozent der Corona-Geimpften schwere Impfschäden, wie z.B. eine Herzmuskelentzündung erlitten. Erhebungen in anderen Staaten erkennen ca. ein Prozent Nebenwirkungen, was auf eine strukturelle Unterfassung in Deutschland von erheblichem Ausmaß hinweist.
Auch Prof. Dr. Harald Matthes vom Berliner Charité geht aktuell davon aus, dass mindestens 0,8 Prozent der Geimpften von schweren Impfnebenwirkungen betroffen sind, also 40fach höher als vom PEI ausgewiesen. Inzwischen finden immer mehr Berichte von betroffenen und teils schwer erkrankten Menschen ihren Weg in die traditionellen Medien, wie z.B. den MDR/ARD.
(Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=4TN6qRf7S2U)
Die größte Belastung für diese Menschen, ist neben der physischen Pathologie, die enorme psychologische Belastung, da es solche Nebenwirkungen nach offiziellem Narrativ eigentlich gar nicht geben dürfte.
Professor Matthes fordert deshalb mehr Anlaufstellen für Betroffene.
Der Staat steht hier aufgrund seiner gesetzgeberischen Rolle im sogenannten Corona-Management, der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und dem implizitem Impfdruck auf die Gesellschaft ganz besonders in der Verantwortung, diesen Menschen nicht nur Gehör zu gewähren, sondern auch aktiv Hilfe zu leisten.
Mehr empirische Evidenz, absolute Transparenz und unbürokratische, empathische Unterstützung für betroffene Menschen sind von grundlegender Bedeutung für das Vertrauen in unser Gesundheitssystem und die Akzeptanz auch von jahrzehntelang bewährten Impfverfahren. Den jahrhundertelang akkumulierten wissenschaftlichen Fortschritt sollte man nicht durch politisch opportunes Wegducken und Schönreden gefährden.
Für die AfD-Fraktion im Kreistag Ostalb
Susanne Mützel Fraktionsvorsitzende
Fraktionsgeschäftsführerin
Eingebracht in den Kreistag am 28.06.2022 und mit großer Mehrheit abgelehnt.
Abstimmung: 4 x ja, 2 x Enthaltung, Rest nein.
Der Antrag wurde in der Sitzung von Dr. Frank Gläser folgendermaßen erläutert und ergänzt:
Es gibt in Deutschland neben vielen Schätzungen und zahllosen Fallbeschreibungen sehr seriöse Quantifizierungen von Nebenwirkungen der Coronaimpfungen.
Die eine stammt aus der Charité und kommt auf schwere Nebenwirkungen bei 0,8%, d.h. 1 von 120 Geimpften. Auf alle Geimpften Deutschlands hochgerechnet wären das fast eine halbe Million schwerer Nebenwirkungen.
Eine weitere Zahlenreihe leitet sich aus den Abrechnungsdiagnosen der 10,8 Millionen BKK-Versicherten ab und ist damit statistisch über Kritik erhaben. Da geht es nicht um die ärztlich ungeliebten Nebenwirkungsmeldungen, sondern die Diagnosen der behandelnden Ärzte auf ihren Abrechnungen gegenüber den Kassen. Erfaßt sind da zumindest ein wesentlicher Teil der Nebenwirkungen, die die Patienten zum Arzt geführt haben. Der kleinere Teil betrifft die Diagnosen auf den Totenscheinen, etwa 1 auf 2000 Geimpfte. Bisher hat eine Impfung dann als „sicher“ gegolten, wenn sie nicht mehr als einen tödlichen Zwischenfall auf eine Million Geimpfte bedingt hat.
Auf Gesamtdeutschland hochgerechnet ergäben sich damit analoge Zahlen zu der Studie aus der Chariteé: über 400 000 schwere und etwas über 31000 tödliche Nebenwirkungen. Eventuelle Spätwirkungen bleiben offen.
Eine schwere Nebenwirkung auf 120 Geimpfte ergäben rechnerisch für den OAK mit etwas über 300 000 EW etwa 2 500 ernste Nebenwirkungen, 150 davon tödlich. Wirkt unglaubhaft und unheimlich. Bitte rechnen Sie selbst nach. Ich stelle Ihnen die Quelldaten gerne zur Vefügung.
Zusätzlich liegt neu der aktuelle Impfnebenwirkungsbericht der Kassenärzlichen Bundesvereinigung bis Ende 2021 vor. Das betrifft fast 90% aller Bürger Deutschlands. Der Rest sind die privat Versicherten. Da rechnen die selben Kassenärzte, die an das Paul-Ehrlich-Institut anscheinend rund 250 000 Nebenwirkungen gemeldet haben, auf ihren Honoraranforderungen knapp 2,5 Millionen Fälle von Nebenwirkungen ab.
Danach haben nach gerundet 172 Millionen Impfungen 2,5 Millionen Menschen (1,5% aller Geimpften) wegen Nebenwirkungen einen Arzt konsultiert, und es gibt zu viele, die keinen Arzt mehr konsultieren konnten, d.h. verstorben sind. Das ist eine bisher einmalige Situation, die mit früheren Impfungen nicht zu vergleichen ist und unseren Antrag begründet.
Wir erleben und lesen immer wieder, inzwischen auch in Presse und Fernsehen, Berichte von Betroffenen, die nicht ernst genommen werden oder nicht bzw. erst mit großer Verzögerung behandelt worden sind.
Die bisher einzige offizielle Anlaufstelle für Betroffene ist eine spezielle Ambulanz für Impfschäden an der Uniklinik Marburg. Dort bestehen wochenlange Wartezeiten für einen Termin.
Ein Schlüsselproblem für Betroffene ist die richtige Einordnung des Einzelfalles bezüglich der Frage kausaler Zusammenhang mit der Impfung oder zufällige Koinzidenz? Davon hängen u. U. auch erhebliche finanzielle Konsequenzen ab. Stichwort: Entschädigung.
Das nächste Problem ist die symptomatische, aber auch nach Möglichkeit ursächliche Behandlung und ärztliche Begleitung der Betroffenen. Da gibt es offenbar von vielen Stellen und auch auf Seiten der Ärzte bedeutsame Defizite.
Deshalb wäre es gut und hilfreich, diesen Menschen eine zentrale Anlaufstelle zur Beratung anzubieten, die auch zu Ärzten mit entsprechenden Kenntnissen leiten sollte. Der Selbstlauf nach dem Motto: der Betroffene wird zum Arzt gehen und da wird das geregelt, funktioniert offenbar deutschlandweit nicht. Der Gedanke, diese Dinge in sachgerechte Bahnen leiten zu helfen, ist an uns von vielen Bürgern herangetragen worden.
Meine Damen und Herren, das ist eine Chance für den OAK mit gutem Beispiel voranzugehen.
Wir beantragen deshalb, daß der Kreistag die am Beginn des Antragstextes fettgedruckten Punkte diskutieren und beschließen möge.