Kreistag Ostalb: AfD-Fraktion regt Prüfung einer Kommunalverfassungsbeschwerde an
Gemäß Artikel 93 Absatz 1 Nummer 4b GG ist das Bundesverfassungsgericht befugt, über Verfassungsbeschwerden von Gemeinden und Gemeindeverbänden zu entscheiden, wenn diese ihr Recht auf Selbstverwaltung gemäß Artikel 28 GG verletzt sehen. Diese Regelung gibt den Landkreisen prinzipiell die Möglichkeit, sich gegen unverhältnismäßige finanzielle Belastungen zur Wehr zu setzen. Dies könnte insbesondere relevant werden, wenn Mehrbelastungen durch Aufgabenübertragungen entstehen, die den Landkreisen ohne Kostenerstattung auferlegt werden.
Die Föderalismusreform I im Jahr 2006 stellte einen Meilenstein für die Kommunen dar. Sie untersagte in Artikel 84 Abs. 1 Satz 7 GG sowie Artikel 85 Abs. 1 Satz 2 GG direkte Aufgabenübertragungen des Bundes auf die Kommunen. Dennoch bestehen erhebliche finanzielle Belastungen, insbesondere bei fortbestehenden bundesrechtlichen Regelungen, die vor 2006 auf die Kommunen übertragen wurden, wie etwa in der Sozialgesetzgebung. Diese Regelungen wirken bundesrechtlich fort und können vom Bund nach Art. 125a Abs. 1 Satz 1 GG sogar an veränderte soziale und ökonomische Bedingungen angepasst werden. Dadurch entstehen für die Kommunen regelmäßig finanzielle Mehrbelastungen, die nicht durch landesrechtliche Konnexitätsprinzipien ausgeglichen werden können, da es sich nicht um vom Land übertragene Aufgaben handelt.
Diese Mehrbelastungen stehen im Konflikt mit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG, da die finanzielle Autonomie der Kommunen eingeschränkt wird, wenn ihnen keine entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung stehen, um die übertragenen Aufgaben auszuführen. Finanzielle Ressourcen, die zur Erfüllung von Pflichtaufgaben benötigt werden, sind dann nicht mehr für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben verfügbar. Bei wiederholten und steigenden finanziellen Belastungen kann dies langfristig die Ausübung der Selbstverwaltung aushöhlen.
Der AfD-Fraktionsvorsitzende Ruben Rupp MdL legt dar, wie die Verwaltung vorgehen müsste, damit eine Kommunalverfassungsbeschwere erfolgreich sein könnte:
„Die Landkreisverwaltung muss wesentliche bundesrechtliche Normen identifizieren, die den Landkreis finanziell belasten, und dazu für die Haushaltsjahre 2021 bis 2024 die Höhe dieser Mehrbelastungen darstellen, damit die Herausforderungen für den Etat 2025 deutlich werden, die durch bundesrechtliche Vorgaben entstehen. Das schafft auch eine Bewertungsgrundlage für den Kreistag, wie er das Selbstverwaltungsrecht des Landkreises vor diesen Belastungen schützen kann. Eine Verfassungsbeschwerde wäre insbesondere dann erfolgversprechend, wenn nachgewiesen werden kann, dass die finanziellen Mehrbelastungen die Substanz des Selbstverwaltungsrechts erheblich gefährden. Der aktuelle Zustand, dass der Bund Aufgaben an die Landkreise überträgt, ohne die hierfür notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, was wiederum ein riesiges Loch in den Haushalt des Landkreises reißt, ist nicht mehr zu finanzieren. Der Landkreis pfeift aus dem finanziell letzten Loch, jetzt muss Landrat Dr. Bläse handeln. Besonders der Schritt auf andere Landkreise zuzugehen und gemeinsam eine Kommunalverfassungsbeschwerde zu prüfen, halten meine Fraktion und ich für den richtigen Weg. Ein weiter so darf es, insbesondere nach dieser Haushaltsdebatte, nicht mehr geben.“
Dokumente:
> Antrag: Prüfung einer Kommunalverfassungsbeschwerde (14.12.2024)